Krieg und Frieden, Weltordnung

Die Neutralität Italiens

Vortrag mit anschließender Diskussion mit Bruno Scapini, Ex-Botschafter, anlässlich der Gesetzesinitiative "NEUTRALITÄT ITALIENS – für den Frieden und gegen den Krieg. Garantien der Verfassungsmäßigkeit beim Beitritt zu internationalen Organisationen, die Einschränkungen der Souveränität mit sich bringen."

Vortrag am Samstag, 10.10.2026, 18-20 Uhr
Ort: Rothoblaas, Etschstraße 2/1  39040 Kurtatsch

Hier kann die Tonaufnahme herunter geladen werden, alles in italienischer Sprache:

Vortrag: https://odysee.com/20261010_Conferenza_Italia_neutrale:3

Fragen und Antworten: https://odysee.com/20261010_Conferenza_Italia_neutrale-Discussione:1 

Weitere Initiativen für Frieden: 
- Meditazione Trascendentale -  Effetto Maharishi, con Gabriele Fancello
- Wir-Noi Manifesto per la pace in Europa, con Gerhard Tratter

Abschluss: https://odysee.com/20261010_Conferenza_Italia_neutrale-Scapini_conclusione:3 

Organisation:       HabitVital,      Friedensblog

 

 

Mit freundlicher Unterstützung von

WirNoi - NO WAR! Manifest für den Frieden in Europa

In Italien formiert sich Widerstand gegen die zunehmende Militarisierung Europas. Eine Gruppe engagierter Menschen hat sich zum «Comitato Italia Neutrale» zusammengeschlossen, um eine grundlegende Neuorientierung der italienischen Außen- und Sicherheitspolitik zu fordern: die Verankerung der permanenten Neutralität in der Verfassung.
https://firmereferendum.giustizia.it/referendum/open/dettaglio-open/6500011 
https://comitatoitalianeutrale.it/ 
Unterschrift für die Gesetzesinitiative: bis 24.10.2026 in allen Südtiroler Gemeinden; bis 10.11.2026 nur mehr digital.

Beschreibung der Gesetzes-Initiative (Übersetzung)

Der vorliegende Verfassungsgesetzentwurf zielt darauf ab, den Grundsatz von Artikel 11 der Verfassung zu stärken, indem die Ablehnung des Krieges von einem ethischen Grundsatz zu einer verbindlichen rechtlichen Verpflichtung für das internationale Handeln der Republik erhoben wird. Der Entwurf gliedert sich in zwei grundlegende Schwerpunkte:

- Die Regelung zu den Beschränkungen der Souveränität wird ergänzt: Diese sind nur dann rechtmäßig, wenn sie mit den von der Verfassung garantierten Grundsätzen und Rechten im Einklang stehen. Diese Änderung stellt sicher, dass die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen niemals den wesentlichen Kern der verfassungsrechtlichen Garantien beeinträchtigen darf;

- Es wird der Status der dauerhaften Neutralität gegenüber militärischen Blöcken oder Bündnissen eingeführt.

In einem globalen Kontext, der von über 250 bewaffneten Konflikten geprägt ist (nicht nur Kriege zwischen Staaten, sondern auch lokale Krisen und Auseinandersetzungen), dient diese Entscheidung dem Schutz der nationalen Unabhängigkeit und Sicherheit. Die Neutralität beeinträchtigt nicht das Recht auf Selbstverteidigung (gemäß Art. 52 der Verfassung), sondern positioniert Italien als Akteur der Vermittlung und Zusammenarbeit in der Welt. Rechtlich ist der Vorschlag mit dem EU-Recht vereinbar: Die Artikel 31 und 42 Absatz 7 EUV gestatten es den Mitgliedstaaten nämlich, spezifische Sicherheitspolitiken beizubehalten und sich bei Entscheidungen mit militärischen Auswirkungen der Stimme zu enthalten. Das Endziel besteht darin, dem Staat die volle Souveränität bei außen- und verteidigungspolitischen Entscheidungen zurückzugeben und dabei aktiv Frieden und Gerechtigkeit unter den Nationen zu fördern.

Vorgeschlagene Änderungen der Gesetzes-Initiative

Änderungen an Artikel 11  der Verfassung, neuer Text in rot

Art. 11
(1) Italien lehnt den Krieg als Mittel des Angriffs auf die Freiheit anderer Völker und als Mittel zur Lösung internationaler Streitigkeiten ab; unter der Bedingung der Gleichstellung mit den übrigen Staaten und in Übereinstimmung mit den von der Verfassung garantierten Grundsätzen und Rechten stimmt es den Beschränkungen der staatlichen Oberhoheit zu, sofern sie für eine Rechtsordnung nötig sind, die den Frieden und die Gerechtigkeit unter den Völkern gewährleistet; es fördert und begünstigt die auf diesen Zweck ausgerichteten internationalen Organisationen. Italien nimmt zur Wahrung seiner Souveränität und Unabhängigkeit den Status der dauerhaften Neutralität gegenüber militärischen Bündnissen oder Allianzen mit anderen Ländern ein, unbeschadet des legitimen Rechts auf Verteidigung der Nation.

Was bedeutet Neutralität konkret?

Neutralität bedeutet, sich nur selber auf dem eigenen Territorium verteidigen, sich nicht in Streitigkeiten von anderen Ländern einmischen, aber sehr wohl seine Stimme zu erheben, um Verstöße gegen das Völkerrecht anzuprangern.

Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas, Völkerrechtler und ehemaliger Uno-Mandatsträger: «Ein neutraler Staat darf sich keine Selektion erlauben», «Er darf nicht die Verstösse der einen Seite anprangern und zu den Verbrechen der anderen Seite schweigen» 

« ...Neutralität bedeutet nicht Indifferenz gegenüber Konflikten. Es bedeutet nicht, dass man Kriege geschehen lässt. Als Neutraler hat man immer die Möglichkeit, mit beiden Seiten zu sprechen und auf die Staaten und ihr Verhalten Einfluss zu nehmen. Eine friedliche Lösung anzupeilen. Dazu muss man einen wertfreien Dialog führen. Es geht in keiner Weise darum, wegzuschauen. Es geht darum, aus der Position des Neutralen eine Vermittlerrolle anzubieten, um Konflikte zu entschärfen und so den grössten Beitrag für den Frieden zu leisten.

Aus der Uno-Charta ergibt sich das völkerrechtliche Gewaltverbot im Artikel 2(4). Dabei geht es nicht nur um das Verbot der militärischen Gewaltanwendung, sondern auch um andere Formen von Gewalt, vor allem durch illegale Wirtschaftsblockaden und Zwangsmassnahmen, sogenannte «Sanktionen», die die USA und EU in völkerrechtswidriger Weise verhängen.

Wirtschaftliche Sanktionen sind zweifelsohne Kriegswaffen. Der Terminus technicus heisst «unilateral coercive measures» (UCM).10 Solche Zwangsmassnahmen müssen wir als Gewaltanwendung einordnen. Sie sind illegal, wie von der Uno-Generalversammlung und dem Uno-Menschenrechtsrat in etlichen Resolutionen beschlossen wurde.11 Darum darf man sie weder verhängen noch umsetzen. Die Chinesen haben sogar Gesetze erlassen, die ihren Bürgern und Konzernen verbieten, ausländischen Sanktionen Folge zu leisten oder sie irgendwie umzusetzen.12 Mit anderen Worten, die Bürger werden vom Staat verpflichtet, exterritoriale «Sanktionen» abzulehnen.

Die einzigen Sanktionen, die befolgt werden müssen, sind jene, die der Uno-Sicherheitsrat verhängt. ...»

 (hier weiter lesen...)

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